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In Deutschland gibts dafür erstmal ne Anzeige wegen versuchten Totschlags
Aha naja, dürfte wohl nicht weit kommen. Einreichen kann man viel, wenn der Tag lang ist….
Dachte da kommt jetzt ein Drop-kick 🙁
@Traurig aber wahr: In Deutschland bekommt erst einmal der Filmer eine Anzeige, weil er den öffentlichen Verkehr mit seiner Dashcam gefilmt hat.
Zudem würden die Diebe freigesprochen, weil sie wahrscheinlich traumatisiert sind.
Warum hat der gehupt?
Bleibt die Tasche da jetzt liegen?
Wenn ich die erwischt hätte, hätten die den Motorroller gefrühstückt. Stück für Stück, bis er weg ist.
Warum hat er dem Mann nicht geholfen oder zumindest die zwei Räuber verfolgt? Pfeife !
What the f…? ah whatever.
at Traurig aber wahr/hugo123/realist. In Deutschland hätte der helfende Zivilist nicht mit einer Anzeige zu rechnen, da er im Rahmen der Nothilfe gehandelt hat. Der Filmende Autofahrer dürfte ebenfalls keine Anzeige erwarten, da er zwar unerlaubt gefilmt, aber trotz dieses Umstandes seine Filmaufnahme zur Aufklärung, Strafverfolgung gedient hätte und letztlich auch als Beweismittel zugelassen werden würde. Da unterscheidet sich unser Rechtssystem vom System der USA. Bei uns darf das verwendet werden, denn sonst dürften unsere Länder keine Steuerdaten-CD aus z.B. der Schweiz aufkaufen und verwerten; wird aber erfolgreich durchgeführt und ist gerichtlich abgesegnet. Der Autofahrer hat mit seinem Hupen verhindert, das der Zweikradführer auf den in Not helfenden Zivilisten schädlich Einfluss nehmen kann und hat Aufmerksamkeit erwegt, welche eine Wirkung ähnlich wie bei Alarmanlagen hatte. Schließlich wuden die Täter in die Flucht geschlagen. Ob der Filmende Autofahrer um erfolgreich Täter verfolgen zu können, ebenfalls im Rahmen der Nothilfe möglicherweise Verkehrsregeln hätte brechen dürfen bezweifle ich, dafür sind dann die Ermittlungs-und Strafverfolgungsbehörden zuständig. Man stelle sich das mal auch praktisch vor, als Zivilist verfolge man mit einem PKW die Diebe auf einem sehr gut Motorisierten Roller. Um da dran zu bleiben müssen viele Verkehrsregeln gebrochen werden. Wird dabei ein Unfall mit verursacht z.B. weil man eine Rote Ampel überfährt, dann hat man eine riesiges Problem. Das ist nicht mehr im Rahmen der Nothilfe abgedeckt. Bzgl. der unzulänglichen Strafen, da möchte ich einwenden, das auch hohe (USA) oder höchste Strafen (Saudi Arabien) nicht die Taten verhindern werden. Gut bei den Saudis ist nach dem zweiten mal damit zu rechnen das der Dieb nicht mehr stehlen kann, da ihm schließlich beide Hände fehlen werden. In Deutschland müssten dann ein Leben lang die Sozialkassen aufkommn. Deshalb liegt bei uns der Fokus auf der Resozialisierung, anstatt Hand ab. Da aber seit Jahrzehnten bei Sozailarbeitern, Hilfsprogrammen (Jobs), Aufklärung, bei Polizei, Verwaltung und Justiz eingespart wird, kann das vorhandene Personal mit den gegebenen Mitteln auch nur noch eingeschränkt Ihren Aufgaben nachkommen. Die Folge ist dann auch, das die Einzelfälle von Kevins mit vielen Strafhandlungen die immer noch Bewährung bekommen; zunehmen werden.
geiler Typ