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Der Typ, der im Saunaclub ne Quittung wollte
Ist jetzt zwar schon ein Weilchen her, dennoch wollte ich euch diesen Beitrag von ntv nicht vorenthalten.
Den Steuerberater muss man einfach lieben. đ
das Beste an diesem Video ist der Steuerberater, der sich nur bepisst
EtablissMANNS!
Kann er doch von der Steuer absetzen. Erholungskur im Saunaclub.
Da hebt sich so einiges beim Steuerberater… also an Stimmung!
in darmstadt.. gnihihi
N-tv…RTL, RTL2…eine typische Aufmache und ganz natĂŒrlich ins Szene gesetzt mit Blaulicht..
Sender (schon vor Jahren) gelöscht!
Darmstadt, da fand‘ der Verkehr im Darm statt… đ
Na und? Das Ganze ist eine legale Dienstleistung und unterliegt entsprechend den Gesetzen. Ok, der Steuerberater wurde wohl katholisch erzogen. Gnihihihi.
2 x Lustpacket-1 aus Darmstadt, unbezahlbar
Das Gesetz zielt nur auf die Unternehmen ab, welche eine elektronische Kasse fĂŒhren ab. Wer also keine Kasse hat, ist davon nicht betroffen.
Der Steuerberater hat sich nicht mit der Materie auseinander gesetzt. Denn spĂ€testens seit der EinfĂŒhrung des Prostitutionsgesetzes gibt es den klassischen ZuhĂ€lter nur noch unter Vorbehalt.
Nahezu fast alle offiziell gemeldeten Treffpunkte (Saunaclubs etc.) werden nur noch an Personen untervermietet; mit dem Hinweis, dass die Sexdienstleisterinnen Mieterinnen/Unternehmerinnen sind.
Warum?
Weil sonst der Vermieter zum Klassischen Arbeitgeber werden könnte und mĂŒsste zwangslĂ€ufig die Damen Sozialversicherungs- und Lohnsteuerpflichtig anmelden. Das will ja keiner, obwohl ausdrĂŒcklich gesetzlich erlaubt und gewollt.
Demzufolge schlieĂt man als Freier möglicherweise mit 2 Unternehmen ein Umsatzsteuerpflichtiges RechtsgeschĂ€ft ab.
Zum einen die Sexdienstleisterin als Unternehemerin; diese hat mit Sicherheit keine elektronische Kasse auf Ihrem Zimmer.
Zum anderen der Vermieter / GetrÀnkeausgeber /Gastwirt mit möglicherweise einer elektronischen Kasse. Der Unternehmer Vermieter / Gastwirt wÀre tatsÀchlich von der Kassenbonpflicht betroffen, sofern er eine elektronische Kasse hat.
Sollte nun der Unternehmer 2 (Vermieter/Gastwirt) auf seiner Quittung (wie vom StB vorgschlagen) Lustpaket Nr. 1 auffĂŒhren, dann wĂŒrde er die Leistungen eines anderen Unternehmen mit ausfĂŒhren und schludet im Zweifel die damit falsch ausgewiesene USt oder er wird Arbeitgeber und das wird noch teurer. (Nicht steuerbare durchlaufende Posten fĂŒr z.B. fĂŒr verauslagte BeitrĂ€ge bei Behörden kommt nicht in Frage, da keine Behörde, RG nicht auf LeistungsempfĂ€nger, Verbindung zwischen den Unternehmen sowie die Frage wer das Geld vereinnahmt hat).
Davon abgesehen ob man eine elektronische Kasse hat, ist jeder Unternehmer/in dazu verpflichtet eine Quittung ĂŒber die erbrachten Leistungen auszustellen, wenn der LeistungsempfĂ€nger dies verlangt.
Wer es nachlesen will § 14 bis § 14 c UStG sowie die entsprechenden Richtlinien bzw. Anwendungserlasse.
An der Kasse: also wir hatten heute 10 min Petting, 2 mal Blasen, einmal Anal … 5% Reinigungspauschale …