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Wenn Kinder einen Motorroller klauen

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Kategorie Fun-Clips, Intern|Datum 28.10.21 - 15:10|Hits 9.407 Views

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16 Kommentare zu Wenn Kinder einen Motorroller klauen

  1. avatar Ichundnichtdu sagte am 28. Oktober 2021 um 15:15:

    Erwachsener Mann der es nicht schafft wenigstens 1. Kind festzuhalten. Herzlichen Glückwunsch

    (76)
  2. avatar Kakaoaffe sagte am 28. Oktober 2021 um 17:27:

    Veliert den Schuh, verliert die Hose. Der rennt nirgendwo hin.

    (37)
  3. avatar Bobby sagte am 28. Oktober 2021 um 18:00:

    Wann gibts die nächste Folge? Nach dem Staffelfinale sind soviele Fragen offen…

    (28)
  4. avatar Müllerskuh sagte am 28. Oktober 2021 um 19:05:

    @ichundnichtdu

    Ich kenne die Gesetze in anderen Ländern nicht aber hier hättest du schnell eine Anzeige wegen Nötigung und freiheitsberaubung an der backe…

    Das Gesetzt kann seltsam sein

    (-3)
  5. avatar also ich sagte am 28. Oktober 2021 um 19:51:

    für jedes Ahh ein Schag auf den Hinterkopf.

    (3)
  6. avatar Jurist sagte am 28. Oktober 2021 um 21:40:

    @Müllerskuh
    Du kennst vor allem die Gesetze in hiesigem Lande nicht. Schon mal was vom „Festnahmerecht durch Jedermann“ gehört?

    (16)
  7. avatar @Jurist sagte am 28. Oktober 2021 um 22:58:

    Achtung: VORLÄUFIG festnehmen

    (3)
  8. avatar Dorfsheriff sagte am 29. Oktober 2021 um 04:15:

    § 127 StPO – Einzelnorm – Gesetze im Internet
    (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

    (12)
  9. avatar @müllerskuh sagte am 29. Oktober 2021 um 09:17:

    Dieser Kommentar wurde aufgrund einer Schwellwert-Bewertungsgrenze entfernt.

  10. avatar Xecuter sagte am 29. Oktober 2021 um 18:38:

    Die Baldwin’sche Methode gefällt mir besser.

    (-9)
  11. avatar Manni aus der Logistik sagte am 29. Oktober 2021 um 18:56:

    Karma is a biatch. Der Lang hat sich direkt den Daumen gebrochen.

    (-1)
  12. avatar Abschiebär sagte am 29. Oktober 2021 um 20:24:

    Hä? Das versteh ich nicht. Die sind ja gar nicht schwarz die Diebe.

    (-2)
  13. avatar Debiler Inselaffe sagte am 29. Oktober 2021 um 21:04:

    Was ist das für ein komischer Dialekt. Sind die von der grünen Insel?

    (-1)
  14. avatar Schdrofdod sagte am 29. Oktober 2021 um 21:26:

    Dös is säggsch..

    (0)
  15. avatar Paragraph am Arsch sagte am 30. Oktober 2021 um 22:27:

    Der klaut am hellichten Tag einen Roller, fährt damit in ein geparktes Auto und humpelt in aller Seelenruhe weg… und ihr glaubt, in dem Land bekommt man Ärger dafür, hätte man dem kleinen Bastard einfach eins in die Fresse gegeben? Da gibt es keine Strafverfolgung mehr (für alle Beteiligten) das sind nur noch Reflexe aus den 90ern.

    (0)
  16. avatar @Jurist + Dorfsheriff sagte am 5. November 2021 um 12:36:

    Problem ist nur, dass man das bei Minderjährigen nicht anwenden darf. Der Schutz des Kindes ist höher zu bewerten als das „Festnahmerecht“.

    Man kann es natürlich trotzdem machen und sich bei der Sachlage und dem allgemeinen Zeitgeist ziemlich gut mit Emotionen/Kurzschlusshandlung raus reden….sollte in 9 von 10 Fälle problemlos klappen…

    (0)

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