
- Kuriose Geschenkideen
- Bastelstunde
- Comics & Cartoons
- Fun-Bilder
- Fun-Clips
- Fun-Links
- Games
- Kurzfilme
- Natur & Technik
- Picdumps
- Horniges
- Sonstiges
- Witze

- Geniale Geschenkideen
- Spiele Blog
- Picdumps
- Hans-Wurst
- BrainBlog.net
- eblogx
- zensiert.net
- Trendmutti.com
Der Typ, der im Saunaclub ne Quittung wollte
Ist jetzt zwar schon ein Weilchen her, dennoch wollte ich euch diesen Beitrag von ntv nicht vorenthalten.
Den Steuerberater muss man einfach lieben.
Video-Player
00:00
00:00
das Beste an diesem Video ist der Steuerberater, der sich nur bepisst
EtablissMANNS!
Kann er doch von der Steuer absetzen. Erholungskur im Saunaclub.
Da hebt sich so einiges beim Steuerberater… also an Stimmung!
in darmstadt.. gnihihi
N-tv…RTL, RTL2…eine typische Aufmache und ganz natürlich ins Szene gesetzt mit Blaulicht..
Sender (schon vor Jahren) gelöscht!
Darmstadt, da fand‘ der Verkehr im Darm statt…
Na und? Das Ganze ist eine legale Dienstleistung und unterliegt entsprechend den Gesetzen. Ok, der Steuerberater wurde wohl katholisch erzogen. Gnihihihi.
2 x Lustpacket-1 aus Darmstadt, unbezahlbar
Das Gesetz zielt nur auf die Unternehmen ab, welche eine elektronische Kasse führen ab. Wer also keine Kasse hat, ist davon nicht betroffen.
Der Steuerberater hat sich nicht mit der Materie auseinander gesetzt. Denn spätestens seit der Einführung des Prostitutionsgesetzes gibt es den klassischen Zuhälter nur noch unter Vorbehalt.
Nahezu fast alle offiziell gemeldeten Treffpunkte (Saunaclubs etc.) werden nur noch an Personen untervermietet; mit dem Hinweis, dass die Sexdienstleisterinnen Mieterinnen/Unternehmerinnen sind.
Warum?
Weil sonst der Vermieter zum Klassischen Arbeitgeber werden könnte und müsste zwangsläufig die Damen Sozialversicherungs- und Lohnsteuerpflichtig anmelden. Das will ja keiner, obwohl ausdrücklich gesetzlich erlaubt und gewollt.
Demzufolge schließt man als Freier möglicherweise mit 2 Unternehmen ein Umsatzsteuerpflichtiges Rechtsgeschäft ab.
Zum einen die Sexdienstleisterin als Unternehemerin; diese hat mit Sicherheit keine elektronische Kasse auf Ihrem Zimmer.
Zum anderen der Vermieter / Getränkeausgeber /Gastwirt mit möglicherweise einer elektronischen Kasse. Der Unternehmer Vermieter / Gastwirt wäre tatsächlich von der Kassenbonpflicht betroffen, sofern er eine elektronische Kasse hat.
Sollte nun der Unternehmer 2 (Vermieter/Gastwirt) auf seiner Quittung (wie vom StB vorgschlagen) Lustpaket Nr. 1 aufführen, dann würde er die Leistungen eines anderen Unternehmen mit ausführen und schludet im Zweifel die damit falsch ausgewiesene USt oder er wird Arbeitgeber und das wird noch teurer. (Nicht steuerbare durchlaufende Posten für z.B. für verauslagte Beiträge bei Behörden kommt nicht in Frage, da keine Behörde, RG nicht auf Leistungsempfänger, Verbindung zwischen den Unternehmen sowie die Frage wer das Geld vereinnahmt hat).
Davon abgesehen ob man eine elektronische Kasse hat, ist jeder Unternehmer/in dazu verpflichtet eine Quittung über die erbrachten Leistungen auszustellen, wenn der Leistungsempfänger dies verlangt.
Wer es nachlesen will § 14 bis § 14 c UStG sowie die entsprechenden Richtlinien bzw. Anwendungserlasse.
An der Kasse: also wir hatten heute 10 min Petting, 2 mal Blasen, einmal Anal … 5% Reinigungspauschale …