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Hornoxe.com – Picdump #523

Hornoxe.com - Picdump #523Habt Spaß. Seid lieb. Schönes WE.
Euer Horni

PfeilVoten!
Kategorie Intern, Picdumps|Datum 16.06.17 - 12:30|Hits 204.802 Views

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28 Kommentare zu Hornoxe.com – Picdump #523

  1. avatar Erdogan Mc Goatfuk sagte am 16. Juni 2017 um 12:30:

    Dieser Kommentar wurde aufgrund einer Schwellwert-Bewertungsgrenze entfernt.

  2. avatar Popowurst sagte am 16. Juni 2017 um 12:31:

    Dieser Kommentar wurde aufgrund einer Schwellwert-Bewertungsgrenze entfernt.

  3. avatar Sum Ting Wong sagte am 16. Juni 2017 um 12:31:

    ᶰᵉᵛᵉʳ ᵇᵘʸ ᵃ ᵏᵉʸᵇᵒᵃʳᵈ ᶠʳᵒᵐ ᵃ ᶜʰᶤᶰᵉˢᵉ ʷᵉᵇˢᶤᵗᵉ

    (46)
  4. avatar Olleg Jawollek sagte am 16. Juni 2017 um 12:35:

    Dieser Kommentar wurde aufgrund einer Schwellwert-Bewertungsgrenze entfernt.

  5. avatar Hans Wurst sagte am 16. Juni 2017 um 12:36:

    Wat is?

    (-8)
  6. avatar Alla sagte am 16. Juni 2017 um 12:39:

    Dieser Kommentar wurde aufgrund einer Schwellwert-Bewertungsgrenze entfernt.

  7. avatar Oma sagte am 16. Juni 2017 um 12:59:

    Gewitter!

    (3)
  8. avatar Geisteswissenschaftler sagte am 16. Juni 2017 um 13:05:

    Dieser Kommentar wurde aufgrund einer Schwellwert-Bewertungsgrenze entfernt.

  9. avatar Kritiker sagte am 16. Juni 2017 um 13:08:

    So nun mal ein Urteil von jemanden der schon seit Gründungszeitne dabei ist.

    Der Dump ist großartig geworden.

    Gründe sind unter anderen:

    Endlich hat der liebe Admin etwas für Homosexuelle gemacht. Auch wenn er es gut und lustig versteckt hat. Aber es ruf ein Cliente herbei, welches sonst auf Grund von anderen Dingen wie offener Rassismus diese Seite nicht mehr besuchte.

    Der Spass über Minderheiten hält sich in Grenzen und ich glaube es gibt ne Menge Muslime, die über den Swimingpool selber lachen.

    Der Picdump ist revolutionär.

    DANKE ADMIN

    (16)
  10. avatar Leo sagte am 16. Juni 2017 um 13:29:

    Das mit dem Aston Martin hab ich nicht kapiert. Kann mich mal einer aufklären?

    (16)
  11. avatar @Leo sagte am 16. Juni 2017 um 13:39:

    Das is eigentlich n Ford … hat das logo draufgeklebt

    (23)
  12. avatar Jan Semml0r sagte am 16. Juni 2017 um 14:02:

    Dieser Kommentar wurde aufgrund einer Schwellwert-Bewertungsgrenze entfernt.

  13. avatar Reinstecke-Fuchs sagte am 16. Juni 2017 um 14:11:

    Die #68 ohne „Brauner Bär“ ist wie Pommes ohne Mayo…

    (0)
  14. avatar Uncle2Devil sagte am 16. Juni 2017 um 14:36:

    Obacht, da Kritiker ist von den Grünen!
    Er lügt und ist likegeil!

    (-1)
  15. avatar Leo sagte am 16. Juni 2017 um 15:13:

    Danke

    (-1)
  16. avatar Echte Oma sagte am 16. Juni 2017 um 15:27:

    Gewitter?

    (4)
  17. avatar Onan sagte am 16. Juni 2017 um 16:43:

    Wie heißt der Porno mit der Katze?

    (-3)
  18. avatar Horst-Hein sagte am 16. Juni 2017 um 17:41:

    @Geisteswissenschaftler:
    Nillenkäse mit ’nem Cuttermesser abschaben und dann das Messer ablecken.

    (0)
  19. avatar Schmutziger Lörres sagte am 16. Juni 2017 um 17:43:

    Die Ausgabe der Startnummern und Smart-Chips (leihweise) erfolgt am Vortag in der Zeit von 17 bis 19 Uhr sowie am Wettkampftag ab 8 Uhr im Wettkampfbüro in der Weserstraße 25 (ehemals „Ihr Platz“). Nachmeldungen sind am Vortag von 17 Uhr bis 19 Uhr und am Veranstaltungstag bis 60 Minuten vor dem jeweiligen Start mit einer zusätzlichen Nachmeldegebühr von zwei Euro im Wettkampfbüro möglich.

    (-2)
  20. avatar Frani sagte am 16. Juni 2017 um 19:02:

    Bin echt sauer! An der IP wieder gut zu sehen. der „Kritiker“ . Hör auf echt so einen Müll zu labern, hast selbst die Seite gemeldet. Wird schon seit zig Monaten geredet weil du die schließen lassen willst. Und jetzt wieder so versuchen.
    Schwe*n
    Es haben schon genug auf dich abgesehen. Sei lieber ruhig
    Und alle die Daumen hoch drücken auch. Ihr wisst gar nicht was der macht

    (1)
  21. avatar Detlev sagte am 16. Juni 2017 um 19:10:

    Ich finde 8 süss und ich bin dafür dass viele viele Flüchtlinge kommen die unter meiner Decke Schutz suchen. Lecker Frischfleisch!

    (-9)
  22. avatar sachsenwurm sagte am 16. Juni 2017 um 21:09:

    ..//////
    .(o)(o)
    ..(__)….
    …(_)…..Güden tog
    …(_).
    …(_)..
    ..(_)…..isch bin en hägga aus Leipzsch
    .(_)
    ..(_)….un diss iss en selbstprögrammirder
    …(_)…
    ….(_)…bösartscher Combjuderwurm
    …(_)…
    ..(_)…
    .(_)..
    …(_)..Da isch noch net sö viel weeß vom
    …..(_)…..Combjuder
    ……(_)…iss des en manueller Wurm
    ……(_)..
    …..(_).
    ….(_)…
    …(_)….Also löschen se bidde
    …(_)..
    ….(_)…alle Dadeien von de Festpladde
    …(_)
    ..(_)
    .(_)
    (_)….und schickese den Wurm
    .(_)…..
    ..(_)…an alle die se kennen.
    …(_)..
    ….(_)…
    …(_)
    ..(_). Vielen Dank für Ihre Mitorbeid.

    (3)
  23. avatar Schlechtmacher sagte am 16. Juni 2017 um 21:54:

    Schlechtester Picdump ever!

    (-4)
  24. avatar Walter Frosch sagte am 16. Juni 2017 um 22:46:

    ZIGARETTN!!!!

    (0)
  25. avatar Geisteswissenschaftler sagte am 17. Juni 2017 um 07:49:

    @Horst-Hein: Danke! Das Messer gibt eine angenehme Schärfe dazu (sagt der Freund).

    (-3)
  26. avatar Sibyl sagte am 17. Juni 2017 um 14:02:

    Ich muss sagen, dass mir die akternative Sichtweise fehlt. War sogar bereit den linken Kram zu ertragen. Jetzt ists irgendwie zu lasch. Die Bilder zum nachdenken fehlen.

    (0)
  27. avatar @Sibyl sagte am 19. Juni 2017 um 08:54:

    ‚Akternative Sichtweise‘ würde ich im Babedump oder auf der letzten Seite des Gif-Dumps suchen!

    (2)
  28. avatar Grüßaugust sagte am 27. Juni 2017 um 00:59:

    Es ist zu unterscheiden zwischen Grußrecht und Grußpflicht.

    Grußrecht genießen grundsätzlich Vorgesetzte gegenüber Mitarbeitern. Bei betrieblich Gleichgestellten genießt die Dame Grußrecht vor dem Herrn, der (die) ältere Mitarbeiter (in) vor dem (der) Jüngeren.

    Dem Wortsinn entsprechend kann das Grußrecht ausgeübt werden, muss aber nicht.

    Der Grußberechtigte grüßt anders als der Grußpflichtige, und zwar abgestuft je nach Stimmung durch:
    – Stummes Kopfnicken
    – Freundliches Kopfnicken
    – Lächelndes Kopfnicken
    – Folgende Grußformeln: „na“ oder „na, wie geht’s“ oder „das sind Sie ja wieder“ oder „Ich habe Sie lange nicht gesehen“.

    Der Grußpflichtige grüßt grundsätzlich, es sei denn, der Grußberechtigte gibt dem Grußpflichtigen zu verstehen, dass sich ein Gruß erübrigt (beispielsweise dann, wenn der Grußpflichtige dem Grußberechtigten zum dritten Mal am Tag begegnet ist).

    Der Grußpflichtige hat der Tageszeit entsprechend zu grüßen:
    – Bis 10 Uhr: Guten Morgen
    – 10 Uhr bis 11 Uhr: Guten Tag
    – 11 Uhr bis 14 Uhr: Mahlzeit (leichte Neigung des Oberkörpers)
    – 14 Uhr bis 16 Uhr: Guten Tag
    – 16 Uhr bis 18 Uhr: Auf Wiedersehen
    – In der Winterzeit nach 17 Uhr auch: Guten Abend
    – Ab 23 Uhr (nur für Schichtarbeiter): Gute Nacht

    Bei bestimmten Wetterlagen (z.B. Föhnwetter/strahlender Sonnenschein etc.) kann anstatt mit „Guten Morgen/Tag/Abend“ auch mit „Wunderschönen guten Morgen/Tag/Abend“ gegrüßt werden.

    Begrüßt ein Grußberechtigter einen Grußpflichtigen mit „Wie geht es Ihnen?“ oder gar mit „Kann ich etwas für Sie tun?“, so hat der Grußpflichtige nicht daraus abzuleiten, dass tatsächlich eine Frage an ihn gerichtet worden ist, die eine Antwort erheischt.

    Erwidert ein Grußberechtigter den Gruß eines Grußpflichtigen nicht, so entbindet dies den Grußpflichtigen nicht davon, bei abermaligem Begegnen, den Grußberechtigten erneut zu grüßen.

    Begegnet ein Grußpflichtiger einem Grußberechtigten, der sich in Begleitung eines Dritten befindet, gegenüber dem der Grußpflichtige grußberechtigt ist, so grüßt der Grußpflichtige den Grußberechtigten mit der Entbietung der Tageszeit und der Hinzufügung dessen Namen oder dessen Titels.
    Also etwa: „Guten Morgen, Herr Direktor“
    oder: Guten Morgen, Herr Müller“
    oder: Guten Morgen, Herr Direktor Müller“

    Dadurch wird vermieden, dass der Grußpflichtige einen Dritten zu grüßen gezwungen ist, der ihm gegenüber grußpflichtig ist.

    Von 23. bis 25. Dezember dürfen Grußpflichtige auch mit „Frohe Weihnachten“ oder „Frohes Fest“ oder „Gesegnetes Weihnachtsfest“ grüßen.

    Eine entsprechende Regelung gilt für Silvester/Neujahr vom 30.12. bis 2.1., wobei am 2.1. dem Neujahrswunsch ein „noch nachträglich“ hinzuzufügen ist.

    Auch Ostern und Pfingsten (jeweils ab 48 Stunden vorher) darf mit „Frohe Ostern“ bzw. „Frohe Pfingsten“ gegrüßt werden.

    Begrüßungen wie „Servus“, „Tschüߓ und dergleichen sind nur unter Grußgleichgestellten gestattet. In Süddeutschland dürfen Grußpflichtige je nach betrieblichem oder lokalem Brauch statt mit Entbietung der Tageszeit auch mit „Grüß Gott“ grüßen.

    Auf Toiletten gelten Grußrecht und Grußpflicht uneingeschränkt, jedoch grüßt der Grußpflichtige von 11 Uhr bis 14 Uhr nicht mit „Mahlzeit“, sondern mit der von 10 Uhr bis 11 Uhr gebräuchlichen Grußformel.

    Grußpflichtige können nur durch amtsärztliches Attest von der Grußpflicht entbundnen werden.

    (2)

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