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Neulich am Straßenrand: Polizei stoppt Motorradfahrer

Neulich am Straßenrand: Polizei stoppt Motorradfahrer Ein sehr interessantes und unterhaltsames Gespräch bei dieser Verkehrskontrolle.
Wer von den beiden Parteien hat Recht?
Darf die Polizei die Geschwindigkeit einfach so schätzen? Darf ein Bußgeld sofort an Ort und Stelle direkt bar eingezogen werden?

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Kategorie Fun-Clips, Intern|Datum 22.07.13 - 21:24|Hits 14.254 Views

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76 Kommentare zu Neulich am Straßenrand: Polizei stoppt Motorradfahrer

  1. avatar carl sagte am 22. Juli 2013 um 21:38:

    Und solchen Polizisten zahle ich mein hart verdientes Steuergeld. Das ist eine Frechheit.

    (0)
  2. avatar Karl Wurst sagte am 22. Juli 2013 um 21:40:

    In den USA wäre er dafür erschossen worden.

    (0)
  3. avatar Holz Michel sagte am 22. Juli 2013 um 21:45:

    Ja, die Polizei / Politessen dürfen schätzen. Er muss nicht Bar zahlen, aber dann wirds noch teurer wenn er das Bußgeld nach Hause bekommt.

    (0)
  4. avatar Dipp sagte am 22. Juli 2013 um 21:46:

    Am besten nie was zugeben und auch nie was direkt auf die Kralle bezahlen.

    (0)
  5. avatar NMM sagte am 22. Juli 2013 um 21:50:

    Hab das Video zwar nicht gesehen aber:
    Mal wieder typisch Motorradfahrer! Sind immer alle viel zu schnell. Und wenn das nächste mal wieder einer an der Ampel nach vorne fährt fahr ich ihn einfach um weil der ja sonst viel zu schnell weg wäre als dass ich ihn von hinten bedrängeln könnte. Das selbe gilt für nen Stau. Mir doch egal dass er das problemlos kann und es für ihn auch sicherer ist als am Stauende zu stehen.
    Und außerdem ist es ja sowieso seine Schuld wenn er in seiner Schutzkleidung schwitzt, soll er halt im Tshirt fahren.

    (-2)
  6. avatar blaguy sagte am 22. Juli 2013 um 21:51:

    langweiligstes video auf dieser seite

    (0)
  7. avatar Zum Thema "Verwarngeld" sagte am 22. Juli 2013 um 21:54:

    Beim Verwarngeld giebt wiki folgendes aus:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Verwarnungsgeld

    (0)
  8. avatar Ragnarök sagte am 22. Juli 2013 um 22:04:

    Naja, dass die Polizei versucht einen zu überreden dass man was verbrochen hat ist ja nun nichts neues. Wer sich verplappert ist selbst Schuld.
    Der Moppedfahrer ist ruhig und höflich geblieben was ich gut finde =)
    Bußgeldbescheid wirft man beim Anwalt rein und die Sache ist gegessen.

    (0)
  9. avatar RobotUser sagte am 22. Juli 2013 um 22:09:

    Erstmal: Wir brauchen in Deutschland noch mehr unentspannte Menschen wie NMM. Wichtig ist, sich über alles aufzuregen, was einem auch egal sein kann. Auch ist wichtig, andere Menschen erziehen zu wollen!

    Zum Video: Die zwei wollten ja mal knallhart in die Tasche kassieren. Ich glaube nicht, dass sie ne Quittung ausgestellt hätten und auch nicht, dass ne Polizeistreife überhaupt sowas wie eine Kasse dabei hat. Außerdem ist es bemerkenswert, wie oft/lang er ihn zu seinem „Angebot“ überreden will.

    (0)
  10. avatar banane sagte am 22. Juli 2013 um 22:09:

    was für ein fettes stück ….EKEL! als beschuldigter kann man auch einfach mal jegliche aussage verweigern. Zack post zum anwalt und fertig ist der lack!

    (0)
  11. avatar @NMM sagte am 22. Juli 2013 um 22:14:

    Du bist ja schonmal der Bodensatz der Gesellschaft. Hoffentlich fährst du mich mal an. Ich werde dir schon was husten du Spaßvogel. 🙁

    (1)
  12. avatar schlaubi schlumpf sagte am 22. Juli 2013 um 22:14:

    Er hat schon Recht, mittlerweile dürfen Polizisten kein Bargeld mehr annehmen, da sich einige schwarze schafe damit ein paar euro dazu verdient haben. Und ich bin mal mitm Auto innerorts mit 140 an 2 polizistinen im zivilfahrzeug vorbeigerauscht, die dann 4 ampeln weiter hinter mir standen und die haben gesagt, dass sie mir das nicht nachweisen können, somit wünschten sie mir eine langsame weiterfahrt. *puuh* ^^

    (0)
  13. avatar NMM sagte am 22. Juli 2013 um 22:21:

    Hätte vielleicht „Linke Hand zum Gruß“ drunter schreiben sollen, ihr Oxen habts wohl nicht so mit Ironie und Sarkasmus ._.
    Was man dem Typen im Video aber wirklich ankreiden könnte ist eine fehlende Drehgenehmigung. Die brauch man auf öffentlichen Straßen, auch wenn das Filmmaterial nicht veröffentlicht werden soll.
    Man muss die deutsche Bürokratie doch einfach lieben 🙂

    (0)
  14. avatar unregistriert sagte am 22. Juli 2013 um 22:50:

    hat jd bei 6:42 gefurzt????
    und NEIN in deutschland darf die polizei nicht schätzen 😉
    ich glaub, die konnten einfach ihre brotzeit net zahlen.

    (0)
  15. avatar unregistriert sagte am 22. Juli 2013 um 22:53:

    6:42 sorry :mrgreen:

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  16. avatar O.o sagte am 22. Juli 2013 um 23:06:

    sehen wirs doch mal so: der motorradfahrer war zu schnell wie ichd as raushöre, leider können sie es ihm aber nicht nachweisen…
    Wer hier jetzt der Gute und der Böse ist darf sich jeder selbst ausmalen.

    (0)
  17. avatar Zwegat sagte am 22. Juli 2013 um 23:49:

    Das mit dem Verwahnungsgeld ist schon richtig : http://de.wikipedia.org/wiki/Verwarnungsgeld
    nur jetzt muss er auch noch Verwaltungsgebühren bezahlen …
    und @banane Niemand will unbedingt deswegen einen Anwalt bezahlen bzw. nicht für jedem wird dieser vom Staat kostenlos bereitgestellt

    (0)
  18. avatar Artus sagte am 23. Juli 2013 um 00:03:

    So ein Blödsinn. Ein Österreich ist es absolut nicht zulässig, nur vom „optischen“ ohne Messgeräte jemanden zu bestrafen. Selbst das hinter herfahren, geht oft nicht durch, weil die Beweispflicht ist und bleibt bei der Polizei. Können sich ja nicht einfach was aus der Nase ziehen.

    (0)
  19. avatar @Artus sagte am 23. Juli 2013 um 00:13:

    Moment mal… heißt dass in Österreich werden nur die Deutschen verarscht? Und nicht alle?

    (0)
  20. avatar Senfdazugeber sagte am 23. Juli 2013 um 00:13:

    Er hätte nach dem Papiere vorzeigen rein theoretisch einfach weiterfahren dürfen, ein Glück hat er es net getan 😀

    (0)
  21. avatar Mauron sagte am 23. Juli 2013 um 00:52:

    Der Polizist hat vermutlich schon recht, aber sein Ton war unangebracht.

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  22. avatar Dr Bernhard sagte am 23. Juli 2013 um 00:54:

    Ok der ist bei ner 50 mit 140 nen Berg nauf, die Bullen haben sich gedacht
    *das assi.. hat der ein glück das wir mit unseren lahmen dreckskarren da keine chance gegen sein mopped haben aaaber der fährt mit de andren Jungs bestimmt auffa Rennstrecke*

    und da wurde er halt ermahnt nicht nochmal wie das letzte assi bei 50 mit ner 130 zu fahren was doch ne gute sache ist ihr flaschen!

    (0)
  23. avatar 8=> sagte am 23. Juli 2013 um 00:59:

    Alles ne Frage des Anwalts 😛

    http://www.verkehrslexikon.de/Module/GSSchaetzung.php

    (0)
  24. avatar MUmu sagte am 23. Juli 2013 um 01:00:
  25. avatar Simson S51 B Elektronik sagte am 23. Juli 2013 um 01:07:

    Mich hat auch mal die Polizei an ner Haltestelle mit Imbissbude rausgezogen. Moped war nicht zu schnell, aber einige nicht genehmigte Umbauten. Da guckt der eine auf seine Uhr dann zum Kollegen und meint zu mir: „Pass auf. Wir haben gleich Feierabend. Zahlst uns jeden ne Roster und n Bier, dann passt die Sache.“
    War ich sehr glücklich damit, hätte sonst ein paar Punkte und ne satte Geldstrafe gegeben…
    Also muss nicht immer schlecht sein 😎

    (0)
  26. avatar blubbmann sagte am 23. Juli 2013 um 05:42:

    @simon ich hätte danach ne dienstaufsichtsbescherde gemacht, wegen bestechung 😀

    schnell das moped auf legal umgebaut und jut is

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  27. avatar @blubbmann sagte am 23. Juli 2013 um 05:58:

    Wegen Menschen wie dir können wir keine schönen Dinge haben

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  28. avatar snoop sagte am 23. Juli 2013 um 06:47:

    Die Ösis dürfen dass, in DE nicht

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  29. avatar Kleenex sagte am 23. Juli 2013 um 08:11:

    Schenk dem Affen ne Banane und wieder ab innen Osten…. 😛

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  30. avatar locoKomA sagte am 23. Juli 2013 um 08:29:

    😯 KomA sagt!

    Wenn der Junge wirklich das getan hat was ihm da vor geworfen wirt. Mit gefühlten 130km/h durch den Ort. 🙁

    Da kann er echt froh über so ein Angebot sein. Weil die zwei völlig recht haben!
    Nicht alle „Bundesländer“ und vor allem die „FreiStaaten“ haben gleiche Gesetze. 😈

    Merke: „manche Länder dürfen“!

    In diesem Fall, dürfte es sich um den „Freistaat Thüringen“ handeln. 😀
    Alles korrekt. aber, Gesetze änder sich 😉
    Das der Polizist so Grazy spricht und sich ausdrückt, ist schon sehr verwirrend am anfang!:eek:

    Punkt.

    Meine Meinung zu diesem Polizist, (Dorfsheriff) 😛 völlig unfähig oder Besoffen!!:shock:
    aber echt lustig zum anschauen:eek: 😆 😡

    Mfg
    das KomA

    (0)
  31. avatar Franky sagte am 23. Juli 2013 um 08:36:

    In AT geht das afaik als Ordnungsstrafe, aber dafür musst du ins Revier kommen.

    (0)
  32. avatar locoKomA sagte am 23. Juli 2013 um 08:52:

    😯

    (0)
  33. avatar Smith sagte am 23. Juli 2013 um 09:19:

    Erstens: Nein die Polizei darf in D nicht die Geschwindigkeit schätzen
    Zweitens: Nein die Polizei darf KEIN BARGELD annehmen
    Drittens: Was die beiden hier betreiben ist Amtsanmaßung und kann zur Suspendierung führen
    Viertens: Polizisten sind Staatsdiener und dürfen OHNE Zustimmung gefilmt werden

    (0)
  34. avatar @Smith sagte am 23. Juli 2013 um 10:05:

    Viertens stimmt nur bedingt.

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  35. avatar fghj sagte am 23. Juli 2013 um 10:11:

    wundert sich eigentlich niemand das das auf einer rennstrecke stattfindet?

    (0)
  36. avatar Honri sagte am 23. Juli 2013 um 10:22:

    Langweiligstes Video ever.

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  37. avatar Artus sagte am 23. Juli 2013 um 10:31:

    @ an jenen der mir eine Frage gestellt:

    Nein, ich denke nicht. Ich kenne kein Land, wo es zulässig wäre, das Tempolimit zu schätzen. Auch das hinter herfahren, ist wie gesagt nicht erlaubt, da man ja zum Teil den Verfolgten nachkommen müsste, somit mal schneller fahren muss, dann mal langsamer. Da könnte man sich ja irgendwas heraus picken. Deswegen gibt es eine geeichte Messstrescke. Diese ermittelt in der Zeit den Durchschnitt. Das ist dann amtskräftig.
    Das filmen im öffentlichen Raum ist eigentlich erlaubt, das veröffentlichten der Beteiltigen müsste man eine Erlaubnis einholen. Da er sie unkenntlch gemacht hat (bis auf die Stimme), wäre das soweit in Ordnung.
    Um das ganze abzukürzen: Ich hätte mir einfach die Ausweisnummern der Polizisten geben lassen und dann, wenn man möchte entsprechende Schrite eingeleitet.
    In Österreich kann man Bar oder mit EC Karte zahlen, ist eher unüblich das man es per Post nach hause bekommt. Dafür bekommt man aber auch eine Quittung mit dem Vermerk, wann, wo und welches Vergehen man begangen hat, ebenfalls die Unterschrift und die Ausweinummer des Polizisten.

    @fghj

    Ja, das ganze fand auf einer Nebenfahrbahn statt. Da aber daneben eine offizielle Landstraße verläuft, bezweifele ich das das eine offizielle Rennstrecke ist. Sollte jemand hier die Kontrolle verlieren (warum auch immer), würde er inmitten des laufenden Verkehrs rasen.

    (0)
  38. avatar blah sagte am 23. Juli 2013 um 10:34:

    So viele angebliche Paragraphenreiter hier und keine einzige Quelle. Wie man es von Diskussion im Internet gewohnt ist.

    (0)
  39. avatar sagte am 23. Juli 2013 um 10:43:

    Wow, ich bin selbst Polizist und rege mich normalerweise über die Leute auf, die solche Videos einstellen, da sie oft aus dem Kontext gerissen sind… aber diese Kollegen sind peinlich. Mit so jemandem wollte ich nicht auf Streife.

    (0)
  40. avatar sagte am 23. Juli 2013 um 10:52:

    @ Smith
    Erstens ist richtig.
    Zweitens ist falsch. Es dürfen Verwarngelder bis zu 35 Euro vor Ort und in Form von Bargeld entgegengenommen werden.
    Drittens ist falsch. Amtsanmaßung würden sie begehen, wenn sie keine Polizisten wären.
    Viertens ist bedingt falsch.

    Bitte keine Halbwahrheiten verbreiten. Damit kannst du andere Leute in Schwierigkeiten bringen, wenn diese dir glauben sollten.

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  41. avatar Klaus66 sagte am 23. Juli 2013 um 10:54:

    Werbeplakate an den Leitplanken, Reifenstabel …
    Was haben die Bullen auf einer Rennstrecke zu suchen????

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  42. avatar Klugscheißer sagte am 23. Juli 2013 um 11:14:

    Den könnte ich schon wegen seines Dialektes nicht ernst nehmen. Und dann kommt er noch mit geschätzter Geschwindigkeit, absolut lächerlich und unhaltbar…

    (0)
  43. avatar SindSieWahnsinnig? sagte am 23. Juli 2013 um 11:16:

    Da möchte man am liebsten eine Klappe im Boden aufreißen und hineinspringen. Die „Kollegen“ sind einfach nur peinlich und sollten auf Grund von Unfähigkeit in den Innendienst versetzt werden.
    Wie schon gesagt… das Schätzen von Geschwindigkeiten ist nicht möglich. Das würde vor Gericht nicht standhalten. Das einzig mögliche wäre eine Messung durch Hinterherfahren… diese Art ist jedoch untersteht jedoch solch großen Toleranzen und Hürden, dass es nur in Extremfällen machbar ist.
    Bis 35 Euro wird in der Regel auch eine Zahlung des Verwarngeldes (ab 35 Euro ist es ein Bußgeld) möglich sein – allerdings ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In einigen Ländern wir auf Barzahlungen gänzlich verzichtet. Bei allem was über 35 Euro liegt muss dem Betroffenen eine schriftliche Möglichkeit zur Anhörung gewährt werden.
    Wie „Hä“ schon geschrieben hat, kann es keine Amtsanmaßung sein. Falls die sich da aber tatsächlich auf einer Rennstrecke befinden, welche nicht zum „rechtlich bzw. tatsächlich Öffentlichen Straßenverkehr“ gehören würde, müsste man sich überlegen ob das Straßenverkehrsgesetz überhaupt Anwendung findet.
    Im ganzen wird die Sache so in keiner Weise rechtlich stand halten und der Schutzmann sollte meiner Meinung nach an seiner Verständlichkeit arbeiten… denn ich finde ein zu starker regionaler Dialekt geht in einer dienstlichen Kommunikation absolut nicht.

    (0)
  44. avatar Artus sagte am 23. Juli 2013 um 12:16:

    @blah

    Die Quellen die ich habe nützen dir hier nichts, da sie aus dem österreichischen Rechtssystem kommen. Wenn es dich so interessiert, wirf einfach google an und du wirst fündig oder wende dich an deinen Anwalt deines Vertrauens 😉

    (0)
  45. avatar Igitt sagte am 23. Juli 2013 um 12:23:

    http://www.verkehrslexikon.de/Module/GSSchaetzung.php

    Die Polizei darf schätzen.
    Die Schätzungen sind zwar sehr mit Vorsicht zu genießen und die Polizisten müssen eine lange Erfahrung diesbezüglich haben.
    Bei einen so klaren Geschwindigkeitsverstoß wie 130 in einer 50 Zone wird es auch nach etlichen Abzügen und Toleranz locker noch zu einem Punkte relevanten Bußgeld Verfahren kommen.

    Der Typ war richtig dämlich.

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  46. avatar lalamann sagte am 23. Juli 2013 um 12:25:

    sehr sehr unprofessionell

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  47. avatar Luhtännet Körnel sagte am 23. Juli 2013 um 13:15:

    Anleitung zum permanenten Autobahn-Rasen ohne erwischt zu werden (für Motorräder über 100ps):

    1. Rückspiegel stets im Augenwinkel behalten, auf linker Spur fahren, und wann immer freie Fahrt, auf mindestens 250km/h beschleunigen.
    2. Sobald ein überholtes Auto hinter euch ausschert, und stark beschleunigt, sofort Geschwindigkeit reduzieren, und rechts einordnen.
    3. Potenziellen Verfolger beobachten. Sobald er als Gefahrenquelle ausgeschlossen wurde, wieder auf die linke Spur, und auf 250+ beschleunigen.
    4. Vorgang wann immer nötig wiederholen.

    Das mit den 100PS schreibe ich, weil sonst das häufige Beschleunigen zu lange dauert.
    Ohne diese Methode hätte ich sicherlich schon lange keinen Führerschein mehr.

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  48. avatar fackyu sagte am 23. Juli 2013 um 13:16:

    wenn ich den dialekt schon höre. ich könnte da wirklich keinen bullen für voll nehmen 😀

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  49. avatar Anna Lena sagte am 23. Juli 2013 um 13:19:

    Dieser Polizist macht extrem viele vergehen, der Motorradfahrer kommt vollkommen straffrei davon und auf den Polizisten warten disziplinarische Maßnahmen. Dass sich hier Motorradhasser zu Wort melden, rundet die Sache für mich als Auto- und Motorradfahrer vollkommen ab und zeigt ein mal mehr, warum wir mitleriweile in einer Bananenrepublik leben.

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  50. avatar Chris sagte am 23. Juli 2013 um 13:26:

    kann mal bitte einer Zweiräder auf der Straße verbieten lassen?! Dankeschön!

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  51. avatar noname sagte am 23. Juli 2013 um 13:30:
  52. avatar ihrseitschwaznlutscher sagte am 23. Juli 2013 um 14:29:

    hahah schön blöd bußgeldbescheid beim rechtsverdreher abzugeben. die kosten belaufen sich dann auch 800 euro und selbst wenn du recht bekommst. das bußgeld musste zwar nicht zahlen die gerichtskosten etc. aber dennoch. außer man ist rechtschutzversichert.

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  53. avatar kolo sagte am 23. Juli 2013 um 15:22:

    Laut google ist das eine temporäre Rennstrecke, wird also normal befahren wenn keine Veranstaltung dort ist.
    http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/3/3a/Schleizerdreieck-buchhuebel.jpg/800px-Schleizerdreieck-buchhuebel.jpg

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  54. avatar Selbstschwanzlutscher sagte am 23. Juli 2013 um 15:50:

    Klar ist ja meistens so, dass man die GERICHTSkosten zahlen muss, wenn der Bescheid ungültig ist.. Pfeiffe. Die trägt dann das Land. Du musst die Anwaltskosten zahlen und was das kostet, ist es allemal wert, nicht den Lappen zu verlieren. Und jeder, der Motorrad (gerne zu schnell) fährt, sollte sich ne Rechtsschutz zulegen.
    Außerdem arbeiten viele Anwälte hart und Rechtsverdrehung ist wenn überhaupt nur durch Gerichte und nicht durch Anwälte möglich..
    In manchen Bundesländern darf die Polizei Bußgelder in Bar (gegen Quittung) annehmen, in manchen nicht. Lässt sich in den PolG/OWiG des jeweiligen Landes nachlesen. Abgesehen von der rein rechtlichen Frage (erlaubt es das Gesetz ja oder nein?) gibt es an manchen Polizeidienststellen die Anweisung, keine Bußgelder in Bar anzunehmen, um „schwarzen Schafen“ vorzubeugen.

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  55. avatar User-trw sagte am 23. Juli 2013 um 16:44:

    hat der bei 1.40 min. gefurzt ???

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  56. avatar User-trw sagte am 23. Juli 2013 um 16:49:

    ich mein 6.40 !!!

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  57. avatar sagte am 23. Juli 2013 um 17:21:

    Bei solchen Sachen finde ich es immer schade, dass schnell alle Polizisten über einen Kamm geschert werden. Ich selbst möchte Abstand von solchen Kollegen nehmen, da sie dem Polizeiberuf schädigen. Wir haben es täglich schwer genug. Da muss es nicht sein, dass aus eigenen Kreisen das Ansehen der Polizei weiter in den Keller getrieben wird.

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  58. avatar ag sagte am 23. Juli 2013 um 17:35:

    Was der Polizist für ein Klappspaten ist :mrgreen:
    Ich hätte als Kradfahrer nie so ruhig bleiben können, Respekt :mrgreen:

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  59. avatar supermaaario sagte am 23. Juli 2013 um 18:14:

    ja klar hat der bei 6:42 geschissen :mrgreen: :mrgreen:

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  60. avatar O.o sagte am 23. Juli 2013 um 19:21:

    ich hoffe der motorrad fahrer fährt mit seinen „50kmh“ mal gegen ne wand..
    STIRB!

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  61. avatar Edward sagte am 23. Juli 2013 um 19:42:

    Seit wann dürfen 12 Jährige Motorrad fahren.. beide Parteien sind peinlich.

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  62. avatar Abraham Rosenbaum sagte am 23. Juli 2013 um 20:28:

    Den Motorradfahrer sollte man an Ort und Stelle vergasen.

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  63. avatar nununu sagte am 23. Juli 2013 um 20:51:

    Auch wenn die Geschwindigkeit nicht gemessen wird, kann er ein Bußgeld wegen Gefährdung aussprechen. Selbst wenn es keine Spezialnorm gibt, gibt es Auffangregelungen, wie in Niedersachsen z.B. § 11 Nds. SOG.

    Kollege Oberförster hätte wie er schon sagte auch die Kamera beschlagnahmen können, nach Sichtung Bescheid über Ordnungswidrigkeit (oder Anzeige bei Straftat) ausstellen können. Und dann volles Programm mit Anhörung, evtl. Widerspruch/Anfechtungsklage usw.

    Ich schätze er hatte aber keine Lust auf den ganzen Dreck ;D

    (0)
  64. avatar Fred sagte am 23. Juli 2013 um 21:33:

    Ach Leute was soll der Quatsch.. Bla bla Verwarngeld. Muss er doch nicht annehmen. Beim Bußgeld, hätten die Polizisten beweisen müssen, dass er zu schnell gefahren ist. Und da haben wir das ganze.. die konnten nichts beweisen und fertig. Darum haben die den ja auch aufs Äußerste auf das Verwarngeld erpresst. Sauerei wenn ihr mich fragt.

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  65. avatar Superwachtmeister sagte am 23. Juli 2013 um 21:56:

    Steck Menschen in eine Uniform und sie drehen durch. 🙁

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  66. avatar Eyven sagte am 24. Juli 2013 um 00:09:

    So viele „schlaue“ Leute hier.
    Der Biker glänzt mit gefährlichem Halbwissen und hat eigentlich Glück, dass er einen (zugegeben wenig souveränen und etwas aufbrausenden) Polizisten erwischt hat, der die Anzeige nicht schreiben wollte und deswegen nur ein Verwarngeld angeboten hat. Die Alternative dazu (für unangemessene Geschwindigkeit, die nicht gemessen werden muss, denn für gemessene Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es gesonderte Tatbestände) ist 100 Euro Bußgeld + Verwaltungsgebühren von 23,50 Euro und 3 Punkte.
    Da wird sich der Lotentoni schön umgucken.

    (0)
  67. avatar Dunnerkeil sagte am 24. Juli 2013 um 01:13:

    euch selbsternannten BRiD tucken werden wir das üble Handwerk auch noch legen. 😎

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  68. avatar die wahrheit sagte am 24. Juli 2013 um 15:54:

    können nichts beweisen, haben nichts gemessen. ergo können se den ganzen tag blubbern bis se blau werden die können ihm trotzdem nichts.urteile werden in de nur auf tatsachen von beweisen gefällt, schätzungen und vermutungen sind nicht richtbar

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  69. avatar Schoppeschlepper sagte am 24. Juli 2013 um 19:18:

    düs gübt günz klü ün büßgeld

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  70. avatar WayneMAN sagte am 25. Juli 2013 um 03:21:

    Ihr seit alle dumm. Verwanrgeld kann der Bulle erheben und der wirkit nur unsympatisch weil er aus der puste ist (weil er fett ist) und weil er sache ist.

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  71. avatar Horni sagte am 25. Juli 2013 um 11:21:

    @Luhtännet Körnel:

    Hoffentlich ist dein Lappen bald weg. Besser ist es.

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  72. avatar HolyBartender sagte am 25. Juli 2013 um 17:03:

    die 20€ sind geschenkt!! dumm sie nicht anzunehmen! Das Problem ist das die Pol. 2 sind er allein und seine Personalien bekannt die können sonst was behaupten und bekommen vor Gericht Recht!! Das hatte ich auch schon hat mich am Ende 1000€ gekostet. Früher sagte man dass es mind. 5 unbescholtene Personen braucht um die Aussage eines Polizisten anzuzweifeln. Wenn die sich jetzt gut absprechen dann Prost Mahlzeit… Fürs nächste Mal folgender Rat: „rechte Hand nach unten ziehen, ab dafür“ und am Ende sagen das man das Mot. verliehen hatte. 😎

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  73. avatar HolyBartender sagte am 25. Juli 2013 um 17:26:

    …Mal ehrlich am Schleizer Dreieck (Oberböhmsdorf) muss man auch mit den Grünen rechnen 😉

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  74. avatar sagte am 25. Juli 2013 um 21:31:

    Da hat sich der Fettmatz mal flott die Urlaubskasse gepolstert.

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  75. avatar Night Rider sagte am 27. August 2013 um 18:57:

    Die Kommemtare sind stellenweise unterstes Niveau – das mal zu Beginn. Wer hier eine der Parteien kritisieren will sollte sich zunächst nicht selbst im Ton vergreifen. Es tut auch der Körperbau der Personen nichts zur Sache.
    Fakt ist, dass Polizei zunächst Ländersache ist. Es gibt durchaus noch Bundesländer, die ihren Beamten erlauben, das Bußgeld im unteren Bereich bar zu kassieren. Hierrüber müssen sie allerdings dem Verwarnten eine Quittung ausstellen. Auch die Geschwindigkeit, wenn sie stark überhöht (je nach Bebauung und Örtlichkeit) wahrgenommen wird, darf im Einzelfall geahndet werden.Hierzu gibt es unzählige Urteile.
    Die Frage, die sich hier stellt, hat zunächst einmal mit dem richtigen Ton zu tun. Diskussion auf Augenhöhe und ein wenig Einsicht wirkt manchmal Wunder.
    Hier wäre bei entsprechendem vernünftigem Umgang ein Ahnden mündluich ohne Verwarnungsgeld möglich und die beste Wahl. Wenn hier der Beamte (wohl nicht unbedingt in angemessenem Ton) einen Verweis auf das Regelbußgeld macht, ist dies ganz legitiem und nicht verwerflich. Der Motorradfahrer hätte hier besser einmal eingelenkt.
    Es bleibt in diesem Fall einzig die Frage: „War hier der angeschlagene Ton beider Personen angemessen?“ Nicht mehr und nicht weniger.
    Also bitte liebe Schreiber, bevor ihr hier teilweise niveaulos und beleidigend Kommentare abgebt, informiert Euch erst einmal und behandelt die Personen hier so, wie Ihr im Echtfall selbst behandelt werden wollt.

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  76. avatar Unbelievable sagte am 12. September 2013 um 01:41:

    Hahaha, der Bulle hat tatsächlich in seine Cam gefurzt. 😮 😆

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